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Bankrecht

 

Im Bankrecht beraten wir Sie betreffend dem Abschluss von Darlehensverträgen. Wir beraten Sie unter anderem bezüglich der Themen:

 

  • Vorfälligkeitsentschädigung
  • Widerruf von Darlehensverträgen

 

Wenn Ihre Bank Sie in Ihrem Darlehensvertrag falsch belehrt hat, so können Sie auch noch nach Jahren den Widerruf erklären und umfinanzieren ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen, auch die Zinsen der letzten Jahre erhalten Sie zurück. Sehr viele Widerrufsbelehrungen sind falsch, wir prüfen Ihre Belehrung gerne und teilen Ihnen Ihre Rechte mit. Wir haben bundesweite Erfahrung im Bankrecht und vertreten zahlreiche Geschädigte.

 

 

Dr. jur. Sonja Tiedtke, LL.M.

Rechtsanwältin

Betenstraße 1

44137 Dortmund

Telefon: 0231 / 65 50 30

Telefax: 0231 / 65 50 32 0

E-Mail: info@anwalt-dr-tiedtke.de

 

Öffnungszeiten:

Mo - Do 08:00 - 17:00

Fr 08:00 - 13:00

 

 

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